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Bedingungen für die Benutzung des Parkhauses

Parkhaus Offenbach – Waldstraße

 

PARKHAUSORDNUNG

 

 

  • Allgemein
  1. Die Einstellung von Fahrzeugen ist nur gegen Zahlung der an der Einfahrt ausgewiesenen Gebühr zulässig.
  2. Mit Einstellung eines Kraftfahrzeuges kommt ein Mietvertrag zwischen der KRAFTBAU GmbH und dem Mieter über einen Kfz – Stellplatz zustande.
  3. Die nachstehenden Bedingungen gelten als Bestandteil des abgeschlossenen Mietvertrages. Der Mieter ist verpflichtet, die Parkhausordnung zu beachten.
  4. Bewachung, Überwachung, Verwahrung und die Gewährung von Versicherungsschutz sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
  5. Der Aufenthalt in der Parkgarage ist nur zum Abstellen bzw. Abholen des Kfz gestattet. Der Aufenthalt unberechtigter Personen ist untersagt.

 

  • Haftung des Parkhauseigentümers
  1. Wir bewachen oder verwahren Ihr Fahrzeug nicht! Wir haften daher nicht für Verlust Ihres Fahrzeuges. Die Kfz-Einstellung erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters. Ein Versicherungsschutz besteht nicht.
  2. Die Kraftbau GmbH haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit uneingeschränkt. Im Übrigen – sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt – haftet die Kraftbau GmbH nur im Rahmen der von ihr abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung für durch eigenes Verschulden oder Verschulden ihres gesetzlichen Vertreters oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden am Kfz bis zum Höchstbetrag von

20.000, – €. Der Mieter ist verpflichtet, einen solchen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls vor Verlassen der Parkgarage anzuzeigen, anderenfalls sind etwaige Ansprüche der Mieter verwirkt.

  1. Die Haftung der Kraftbau GmbH entfällt bei
    1. Schäden infolge Abhandenkommens des Einsteilnachweises. Nichtbeachtung der Einstellbedingungen, insbesondere Verstößen gegen Verkehrs -und behördliche Vorschriften.
    2. Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch kriegerische Ereignisse, höhere Gewalt Witterungseinflüsse, Streik, innere Unruhen, Plünderung oder behördliche Verfügungen entstehen.
  2. Die Kraftbau GmbH haftet nicht für durch Dritte verursachte Schäden, wie z. B. für die Entwendung von Inhalt und Ladung sowie die Sachbeschädigung des Kfz.
  3. Der Mieter haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten, Beauftragten oder Begleitpersonen der Kraftbau GmbH zugefügten Schäden oder Verunreinigungen. Er hat diese unverzüglich der Kraftbau GmbH mitzuteilen.

 

  • Verkehrsbestimmungen in der Parkgarage
  1. In der Parkgarage gilt die StVO. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist 10 km/h. Den Anweisungen des Personals der Kraftbau GmbH ist Folge zu leisten.
  2. Es dürfen nur zum öffentlichen Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge bis 2,5 t Gesamtgewicht eingestellt werden.
  3. Der Benutzer kann – sofern ihm vom Parkhauspersonal kein bestimmter Abstellplatz zugewiesen wird – unter den freien Plätzen einen Abstellplatz wählen. Der Benutzer hat sein Fahrzeug auf dem markierten Platz abzustellen, und zwar so, dass jederzeit das ungehinderte Ein- und Aussteigen, auch auf den benachbarten Abstellplätzen möglich ist.
  4. Wenn mehr als ein Standplatz in Anspruch genommen wird, so ist doppelte Gebühr zu zahlen.
  5. Die Fahrwege sind freizuhalten.
  6. Das abgestellte Fahrzeug ist sorgfältig abzuschließen und verkehrsüblich zu sichern.
  7. Im Übrigen gelten alle einschlägigen gesetzlichen Vorschriften z.B. über Miete, Straßenverkehrsrecht, Umwelt- und Feuerschutz.
  8. Im Parkhaus ist insbesondere verboten:
    1. Das Rauchen und die Verwendung von Feuer oder offenem Licht,
    2. die Lagerung von Betriebsstoffen, von leeren Betriebsstoffbehältern sowie von feuergefährlichen Gegenständen, Entleeren von Aschenbechern und anderen Abfallen
    3. Arbeiten am Kfz gleich welcher Art einschließlich der Betankung, Fahrzeuge zu waschen oder von innen zu reinigen sowie Kühlwasser, Kraftstoffe und Öle abzulassen das unnötige Laufenlassen und Ausprobieren der Motoren,
    4. das Hupen und sonstige eventuelle Belästigungen durch vermeidbare Geräusche
    5. die Einstellung von Fahrzeugen mit undichtem Tank oder Vergaser sowie mit undichten Kraftstoffleitungen oder -behältern.
    6. Der Aufenthalt zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und -abholung sowie des Be- und Entladens ist nicht gestattet.
    7. Unberechtigtes Abstellen von Kfz außerhalb der Stellplatzmarkierungen wie z. B. als reserviert gekennzeichneten Stellplätzen oder auf schraffierten Flächen, im Fahrbahnbereich, auf zwei Stellplätzen, vor Notausgängen, auf Behindertenparkplätzen.

 

 

  • Haftung des Benutzers

Der Benutzer haftet für alle durch ihn selbst, sein Handeln, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen gegenüber dem Parkhaus oder gegenüber Dritten verursachten Schäden. Er ist verpflichtet, die angerichteten Schäden unverzüglich anzuzeigen.

 

  • Parkgebühr – Parkdauer
  1. Öffnungszeiten der Parkgarage und die Tarife für die Benutzung sind aus der aushängenden Tarifübersicht ersichtlich.
  2. Durch die vorzeitige Rückgabe einer Dauerparkkarte entsteht kein Anspruch auf zeitanteilige Rückerstattung.
  3. Die zulässige Höchstparkdauer für Kurzparker beträgt 1 Monat.

 

  • Entfernung – Verwertung des Fahrzeuges aus der Parkgarage in besonderen Fällen

Die KRAFTBAU GmbH kann auf Kosten und Gefahr des Benutzers das Fahrzeug aus dem Parkhaus abschleppen lassen, oder Fahrzeuge mit Radknaller sperren, wenn

  1. das eingestellte Fahrzeug durch undichten Tank oder Vergaser oder durch andere Mängel den Betrieb des Parkhauses gefährdet
  2. das eigenstelle Fahrzeug den Betrieb wesentlich behindert, z. B. durch verkehrswidriges Parken, insbesondere bei Parken im Ein- und Ausfahrtsbereich, beim Parken auf einem Stellplatz, der für Dauermieter oder für Schwerbehinderte gekennzeichnet ist und beim Parken außerhalb der Stellplatzmarkierungen
  3. das Fahrzeug polizeilich/amtlich nicht zugelassen ist oder während der Einstellungszeit durch die Polizei aus dem Verkehr gezogen wird,
  4. ein Fahrzeug gegen die Vorschriften abgestellt ist.
  5. eine missbräuchliche Nutzung vorliegt.

 

  • Dauerparkkarten und Dauerkunden
    1. Die Dauerparkkarte wird durch das Computersystem automatisch verwaltet.
    2. Ohne die Dauerparkkarte bei sich zu haben, hat der Dauerparkkartenbesitzer keinen Anspruch auf Dauerparkkundenrechte. Wenn Sie Ihre Dauerparkkarte vergessen haben, können Sie unser Parkhaus auch als regulärer Kunde benutzen.
    3. Die Dauerparkkarte ist nicht übertragbar.
    4. Die Dauerparkkarten dürfen nur für bei uns angemeldete Autos und mit gemeldeten Kennzeichen benutzt werden.
    5. Für 1 Dauerkarte dürfen höchstens 2 Autokennzeichen eingetragen werden.
    6. Dauerkarte gleichzeitig nur für 1 Auto benutzbar.
    7. Eine freie Schrankenöffnung wird nicht stattfinden! Aus dieses Gründen bitten wir Sie, an eine rechtzeitige Verlängerung Ihrer Dauerparkkarte zu denken, auch hier werden wir keine Erstattungen, Freischaltungen oder Schrankenöffnungen vornehmen!

 

  • Pfandrechte

Für alle Forderungen aus den Mietverträgen stehen der KRAFTBAU GmbH ein Zurückhaltungsrecht, sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug und dessen Zubehör zu. Befindet sich der Mieter länger als zwei Wochen mit dem Ausgleich der Forderungen der KRAFTBAU GmbH in Verzug und/oder kann der Halter /Mieter nicht ermittelt werden, so kann die KRAFTBAU GmbH die Pfandverwertung frühestens 2 Wochen nach deren Androhung vornehmen.

 

  • Verlorenes Parkmedium und Rechnungsstellung
  1. Unserem Personal ist es nicht gestattet, ein verlorenes Parkmedium durch das Kameraüberwachungssystem usw. zu suchen. Bei Verlust des Parkmediums ist nach aushängender Tarifübersicht Bezahlung zu leisten. Nach Bezahlung ist die Ausfahrt möglich!
  2. Bei Verlust des Chips/Dauerkarte bekommt der Mieter erst nach Zahlung einen neuen Chip/Dauerkarte zu den vorher gebuchten Konditionen.
  3. Kann der Parktarif vor Verlassen der Parkgarage nicht oder nicht vollständig entrichtet werden, so ist vom Mieter über die Notrufanlagen Kontakt mit der Kraftbau GmbH aufzunehmen. Anschließend wird das weitere Vorgehen koordiniert.
  4. Das Personal des Vermieters ist in beiden Fällen berechtigt, eine Legitimation durch Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und eines Personalausweises zu verlangen.

 

  • Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist Offenbach am Main.

 

  • Datenschutz

Die Kraftbau GmbH erhebt, speichert und verarbeitet die Daten von Dauerparkern unter den Voraussetzungen des Bundesdatenschutzgesetzes ausschließlich zur Erfüllung des mit dem Dauerparker geschlossenen Vertrages. Durch das Kameraerkennungssystem gespeicherte Daten werden nur zum Zwecke der Ein- und Ausfahrt benutzt und wird nur in einen internen Server gespeichert. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht.

In ticketlosen Parkhäusern und Tiefgaragen ist die Erfassung des Kfz-Kennzeichens gemäß Art.6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Erfüllung eines Vertrages erforderlich. Wir verarbeiten das Kfz-Kennzeichen auch aufgrund unseres berechtigten Interesses gemäß Art 6 Abs. 1 lit. f DSGVO sowie § 4 BDSG zur Wahrung des Hausrechtes sowie zur Beweissicherung.

 

Die Daten Ihres Kfz-Kennzeichens werden gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei der Erfassung automatisch codiert. Automatisiert erfasste Daten werden nach Erfüllung der gegenseitigen vertraglichen Verpflichtungen, d.h. im Normalfall beim Verlassen des Parkhauses oder der Tiefgarage unverzüglich gelöscht. Zur Einhaltung der DSGVO unterliegen wir der Aufsicht der Datenschutzbehörde des Landes Hessen.

 

 

 

Eigentümer:                                                                                     www.parkhaus-offenbach.de

KRAFTBAU GmbH                                                                          info@parkhaus-offenbach.de

Waldstraße 44                                                                                  0176-21111198

63065 Offenbach am Main                                                         069-8484 2299